1. Geltungsbereich 1.1 Diese Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Leistungen des Unternehemens insbesondere für die entgeltliche Überlassung von Veranstaltungsgegenständen sowie für sämtliche in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Unternehmens
1.2 Etwaige Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt. 1.3 Die Unter- oder Weitervermietung sowie eine anderweitige Nutzung der gemieteten Veranstaltungsgegenstände als zu vereinbarten Zwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung des Inhabers in Textform. Soweit der Kunde keine Verbraucher ist, wird § 540 Abs. 1 S. 2 BGB abbedungen. 2. Vertragsschluss 2.1 Vertragspartner sind der Kunde und das Unternehmen. Der Kunde muss das 18. Lebensjahr erreicht haben. 2.2 Bei ausschließlicher Buchung einer Dienstleistung oder einer sonstigen Leistung, (Einzelleistungsbuchung) kommt der Vertrag durch die Annahme des Buchungsantrages durch das Unternehmen zustande. Die Annahme kann formfrei, also insbesondere auch mündlich oder fernmündlich erfolgen. Eine auf einen mündlich oder fernmündlich geschlossenen Vertrag nachfolgende Buchungsmitteilung des Unternehmens in Schrift- oder Textform bestätigt lediglich den Vertragsschluss. 2.3 Bei der Buchung einer Gesamtheit von mindestens zwei verschiedenen Arten von Leistungen kommt der Vertrag durch die Zahlung der im Bestätigungsschreiben festgelegten Anzahlung durch den Kunden bzw. durch die Abgabe der Kreditkartennummer des Kunden zustande. Eventuelle Unstimmigkeiten sind dem Unternehmen spätestens 14 Tage nach Erhalt des Vertrages mitzuteilen. Bei kurzfristigen Buchungen bis 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn erfolgt die Bestätigung durch die Unterschrift des Kunden oder kompletten Anzahlung des Leistungsbetrages. 3. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung 3.1 Das Unternehmen ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Leistungen zu erbringen. Sollten bestellte Leistungen, aus welchen Gründen auch immer, nicht verfügbar sein, so ist das Unternehmen berechtigt jedoch nicht verpflichtet, für einen gleichwertigen Ersatz zu sorgen. 3.2 Der Kunde ist verpflichtet, den für die gebuchten Leistungen vereinbarten / geltenden Preis des Unternehmens zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Unternehmens an Dritte. 3.3 Das Unternehmen kann den Preis einseitig erhöhen, wenn die Erhöhung des Preises sich unmittelbar ergibt aus einer nach Vertragsschluss erfolgten a) Erhöhung des Preises für die Beförderung von Leistungsgegenständen aufgrund höherer Kosten für Treibstoff oder andere Energieträger, b) Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben für vereinbarte Leistungen, wie Touristenabgaben, Hafen- oder Flughafengebühren, oder c) Änderung der für die betreffende Pauschalpreise geltenden Wechselkurse. 3.4 Eine Preiserhöhung ist nur wirksam, wenn der Kunde spätestens 20 Tage vor Veranstaltungsbeginn hiervon unterrichtet wurde. Das Unternehmen wird den Kunden auf einem dauerhaften Datenträger klar und verständlich über die Preiserhöhung und deren Gründe unterrichten und hierbei die Berechnung der Preiserhöhung mitteilen. Der Kunde wiederum kann eine Senkung des Leistungspreises verlangen, wenn und soweit sich die Umstände und Tatsachen, die Vertragsgrundlage geworden sind, nach Vertragsschluss und vor Veranstaltungsbeginn geändert haben und dies zu niedrigeren Kosten für das Unternehmen führt. Hat der Kunde mehr als den hierdurch geschuldeten Betrag bezahlt, ist das Unternehmen verpflichtet, den Mehrbetrag zu erstatten. Es darf von dem zu erstattenden Mehrbetrag jedoch die tatsächlich entstandenen Verwaltungsausgaben abziehen. Übersteigt die im Vertrag nach § 651 f Abs. 1 BGB vorgenannte Preiserhöhung 8 % des Leistungspreises, so kann das Unternehmen dem Kunden eine entsprechende Preiserhöhung anbieten und verlangen, dass der Kunde innerhalb einer von dem Unternehmen bestimmten angemessen Frist, entweder das Angebot zur Preiserhöhung annimmt oder einen Rücktritt vom Vertrag erklärt. Wenn der Kunde nicht oder nicht innerhalb der gesetzten Frist reagiert, gilt die mitgeteilte Preiserhöhung als angenommen. Hiervon ist der Kunde in der vorgenannten Erklärung zur Preiserhöhung in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise hinzuweisen. 3.5 Die Preise können vom Unternehmen ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Leistungen, der Leistung von Dritter oder der Leistungsdauer der Gäste wünscht und das Unternehmen dem zustimmt. 3.6 Rechnungen des Unternehmens ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 7 Tagen ab Rechnungszugang ohne Abzug zahlbar. Das UNternehmen ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen
jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Unternehmen berechtigt, Zinsen in Höhe von 9%-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz bzw. dem entsprechenden Nachfolgezinssatz der Europäischen Zentralbank zu berechnen. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines niedrigeren, dem Unternehmen des einen höheren Schadens vorbehalten. 3.7 Mit Angabe einer E-Mail-Adresse erklärt sich der Kunde einverstanden, dass ihm die Rechnung auf elektronischem Weg übermittelt werden kann. 3.8 Sind keine anderen Vereinbarungen bezüglich der Leistungen getroffen worden, ist keine Anzahlung (Deposit) der zu erwartenden Rechnungssumme zu zahlen. 3.9 Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Unternehmens aufrechnen oder verrechnen. 3.10 Im Falle der Erhebung von Abgaben, ist diese vom Kunden separat gemäß den geltenden Bedingungen zu entrichten. 3.11 Alle Zahlungen sind in Euro fällig. Das Unternehmen ist berechtigt, Devisen, Schecks und Kreditkarten zurückzuweisen. Auf Auslagen und Fremdleistungen wird bei Ausgleichung durch Kreditkarten ein Provisionsausgleich von 10% erhoben. 3.12 Für jede Mahnung nach Verzugseintritt hat der Kunde Mahnkosten in Höhe von 10,00 € an das Unternehmen zu erstatten. Der Nachweis, dass keine oder nur wesentlich geringere Kosten entstanden seien, steht dem Kunden frei. Bei Kunden, die keine Verbraucher sind, kann das Unternehmen stattdessen auch den Anspruch aus § 288 Abs. 5 BGB geltend machen. 3.13 Für Umbuchungen seitens des Kunden kann eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 20,00 € berechnet werden. 3.14 Kommissionsansprüche müssen innerhalb von 30 Tagen an das Unternehmen gestellt werden. Sollte diese Frist nicht eingehalten werden, entfallen jegliche Kommissionansprüche. 4. Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung) 4.1 Bei einer gebuchten Pauschalleistung kann der Kunde jederzeit gemäß den nachstehend dargestellten Bedingungen vom Vertrag schriftlich zurücktreten. In diesem Fall, oder falls der Kunde die Veranstaltung nicht antritt, verliert das Unternehmen seinen Anspruch auf den Leistungspreis und kann stattdessen eine angemessene Entschädigung verlangen, soweit der Rücktritt nicht vom Unternehmen zu vertreten ist oder unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung des Vertrages erheblich beeinträchtigen. Umstände sind unvermeidbar, außergewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle des Unternehmens unterliegen und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären. 4.2 Die Höhe der vorgenannten Entschädigung bei Pauschalleistungen bestimmt sich nach dem Preis abzüglich den von dem Unternehmen ersparten Aufwendungen sowie abzüglich dessen, was sich durch anderweitige Verwertung der Leistung erwirbt. Das Unternehmen hat die nachfolgenden Entschädigungspauschalen unter Berücksichtigung des Zeitraums zwischen der Rücktrittserklärung und dem Veranstaltungsbeginn sowie unter Berücksichtigung der erwarteten Ersparnisse von Aufwendungen und des erwarteten Erwerbs durch anderweitige Verwendung der Leistung festgelegt. Die sich hierdurch ergebenden Entschädigungen berechnen sich wie folgt: Für Pauschalleistungen gelten folgende Bedingungen. Pauschalleistungen über 10.000 € netto kostenfrei stornierbar bis 8 Wochen vor Veranstaltungsbeginn
Pauschalleistungen 9.999 bis 2.000 € netto kostenfrei stornierbar bis 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn Pauschalleistungen 1.999 bis 0,50 € netto kostenfrei stornierbar bis 5 Tage vor Veranstaltungsbeginn
Nach Ablauf der kostenfreien Stornierungsfrist werden die Leistungen zu 90 % in Rechnung gestellt. 4.3 Dem Kunden bleibt in jedem Fall der Nachweis gestattet, die dem Unternehmen zustehende angemessene Entschädigung sei niedriger als gefordert. 4.4 Das Unternehmen behält sich vor, anstelle der vorstehenden Entschädigungspauschalen eine höhere, individuell berechnete Entschädigung zu fordern, soweit sie nachweisen kann, dass ihr wesentlich höhere Aufwendungen als die vorgenannte Entschädigungspauschale entstanden sind. 4.5 Das gesetzliche Recht des Kunden, gemäß § 651 e BGB von dem Unternehmen zu verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Pauschalleistungsvertrag eintritt, bleiben durch die vorstehenden Bedingungen unberührt. Eine solche Erklärung ist dem Unternehmen mindestens 7 Tage vor Veranstaltungs- oder Leistungsbeginn zu machen. 4.6 Will ein Kunde den Vertrag wegen eines Mangels, der in § 651 i Abs. 2 BGB bezeichneten Art, sofern er erheblich ist, nach § 651 l BGB kündigen, hat er dem Unternehmen zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Das gilt nur dann nicht, wenn die Abhilfe verweigert wird oder wenn diese für die Abhilfe nötig ist.
5. Rücktritt des Unternehmens 5.1 Sofern ein Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart
wurde, ist das Unternehmen in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Leistungen vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Unternehmens auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet 5.2 Wird eine vereinbarte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Unternehmen gesetzten angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung nicht geleistet, so ist das Unternehmen ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. 5.3 Ferner ist das Unternehmen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, falls unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen; Leistungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z. B. in der Person des Kunden oder des Zweckes gebucht wurden oder das Unternehmen begründeten Anlass dazu hat, dass die Inanspruchnahme der Leistungen den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Unternehmens in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Unternehmens zuzurechnen ist. 5.4 Wird bei einer Einzelleistungsbuchung eine vereinbarte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Unternehmen gesetzten angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung nicht geleistet, so ist das Unternehmen ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Schadenersatzansprüche des Unternehmens blieben in diesem Falle unberührt. 5.5 Das Unternehmen ist bei einer Einzelleistungsbuchung und hier im Fall außergewöhnlicher und unvermeidbarere Umstände berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Solche Umstände sind insbesondere bei höherer Gewalt, Maßnahmen des Arbeitskampfes, einer Pandemie oder unabwendbarer gesetzlicher/behördlicher Maßnahmen welche nicht durch Einzelverfügung gegenüber dem Unternehmen erlassen worden sein müssen, gegeben. 5.6 Ein Schadenersatzanspruch des Kunden ist bei berechtigtem Rücktritt des Unternehmens ausgeschlossen.
6. Bereitstellung, Übergabe, Rückgabe von Mietgegenständen 6.1 Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Gegenstände, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde. 6.2 Gebuchte Leistungen stehen dem Kunden ab dem vertraglich vereinbarten Termin zur Verfügung. Bei unfristgemäßer Rückgabe behält sich das Unternehmen vor, eine gemäße Entschädigung zu verlangen.
6.3 Das Unternehmen verfügt ausschließlich über Nichtrauchermittel. Es ist daher untersagt, in den Bereichen zu rauchen. Das Unternehmen kann gesonderte Standorte für das Rauchen fordern. Für den Fall einer Zuwiderhandlung hat das Unternehmen das Recht, vom Gast als Schadensersatz für die gesondert aufzuwendenden Reinigungskosten einschließlich eventueller Schadenskosten aus einer hieraus nicht möglichen Vermietung des Gegenstandes einen Betrag in Höhe von 500,00 € zu verlangen. Dieser Schadensersatzbetrag ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn das Unternehmen einen höheren oder der Kunde einen geringeren Schaden nachweist. 6.4 Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsschluss auf Änderung hinsichtlich des Termins, des Ortes oder ähnliches besteht nicht (Umbuchung). 6.6 Nimmt der Kunde einzelne Leistungen, zu deren vertragsgemäßer Erbringung das Unternehmen bereit und in der Lage war, nicht in Anspruch aus Gründen, die dem Kunden zuzurechnen sind, hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Preises, soweit solche Gründe ihm nicht nach den gesetzlichen Bestimmungen zum kostenfreien Rücktritt oder zur Kündigung des Vertrages berechtigt hätten. Das Unternehmen wird sich um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Aufwendungen handelt.
7. Haftung des Unternehmens 7.1 Das Unternehmen haftet für von ihm zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiterhin haftet das Unternehmen für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Unternehmens beruhen, und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Unternehmens beruhen. Vertragstypische Pflichten sind solche Pflichten, die die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Erfüllung der Kunde vertraut und vertrauen darf. Einer Pflichtverletzung des Unternehmens steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind, soweit zu dieser Ziffer 7 nicht anderweitig geregelt, ausgeschlossen. 7.2 Zurückgebliebene Sachen des Kunden werden nur auf Anfrage, Kosten und Risiko des Kunden nachgesandt. Das Unternehmen bewahrt die Sachen 2 Monate auf und berechnet eine angemessene Gebühr. 7.3 Soweit dem Kunden ein Stellplatz genehmigt wird, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf Veranstaltungsflächen abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das
Unternehmen nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit eigener Körperschaften. Dies gilt auch für Erfüllungshilfen des Unternehmens. 7.4 Logistische Dienste für Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Unternehmen übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und - auf Wunsch - gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Schadensersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen. 7.5 Das Unternehmen haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden, die im Zusammenhang mit durch das Unternehmen lediglich vermittelten Fremdleistungen entstanden sind. Weitere Voraussetzung für einen Haftungsausschluss ist, dass diese Leistungen ausdrücklich und unter Angabe der Identität und der Anschrift des Vertragspartners, der die Fremdleistung erbringt, so eindeutig gekennzeichnet wurden, dass sie für den Kunden erkennbar nicht getrennt ausgewählt wurden. Die §§ 651 b, 651 c, 651 w und 651 y BGB bleiben hierdurch unberührt. Das Unternehmen haftet jedoch, wenn und soweit für einen Schaden des Kunden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- und Organisationspflichten ursächlich wären. 7.6 Auf Fremdleistungen, welche durch das Unternehmen vermittelt oder verrechnet werden, wird ein Zuschlag erhoben. Eine Haftung des Unternehmens für die Leistungen Dritter wird dadurch nicht begründet und besteht folglich nicht. 7.7 Das Unternehmen behält sich ausdrücklich vor, Transportdienstleistungen wie Kofferservice, Shuttleservice usw. entgeltlich anzubieten 8. Geltendmachung von Ansprüchen/Information über Verbraucherstreitbeilegung 8.1 Ansprüche nach den §§ 651 i Abs. 3 Nr. 2, 4 - 7 BGB hat der Kunde gegenüber dem Unternehmen geltend zu machen. 8.2 Das Unternehmen weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass sie nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnimmt.
9. Besondere Hinweise für Veranstaltungen 9.1 Diese besonderen Geschäftsbedingungen zu Ziffer 9 gelten für Verträge über die entgeltliche Überlassung von Veranstaltungsräumen sowie externen Anlagen und anderen Räumlichkeiten des Unternehmens oder Dritter zur Durchführung von Veranstaltungen aller Art sowie für alle damit zusammenhängenden weiteren Leistungen und Lieferungen und modifizieren die übrigen allgemeinen Geschäftsbedingungen des Unternehmens. Sollten zu dieser Ziffer 9 keine modifizierten Regelungen bzgl. Veranstaltungen getroffen sein, gelten die Regelungen der übrigen allgemeinen Geschäftsbedingungen des Unternehmens. 9.2 Dem Kunden obliegt es als Veranstalter alle für die Durchführung der Veranstaltung ggf. notwendigen behördlichen Erlaubnisse / Genehmigungen rechtzeitig auf eigene Veranlassung und eigene Kosten zu beschaffen und im Übrigen anfallende Gebühren und Kosten (GEMA etc.) direkt gegenüber der anfordernden Stelle zu entrichten. Ihm obliegen weiter die Einhaltung der diesen Erlaubnissen / Genehmigungen folgenden Auflagen sowie die Beachtung aller sonstigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften im Zusammenhang mit der Veranstaltung, dies gilt auch wenn dies bei der Durchführung der Veranstaltung Rechte Dritter, so z.B. Urheberrechte, berührt. Sollten dennoch Forderungen gegenüber dem Unternehmen geltend gemacht werden, so stellt der Kunde das Unternehmen gegenüber den Anspruchsinhabern frei. 9.3 Der Kunde ist verpflichtet, dem Unternehmen unaufgefordert spätestens bei Vertragsabschluss darüber aufzuklären, sofern die Veranstaltung aufgrund ihres politischen, religiösen oder sonstigen Charakters geeignet ist, den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Unternehmens in der Öffentlichkeit zu gefährden. 9.4 Zeitungsanzeigen, öffentliche oder politische Einladungen sowie Verkaufserwähnungen bedürfen der ausdrücklichen vorherigen schriftlichen Zustimmung des Unternehmens. Dieses hat das Recht, die Veranstaltung abzusagen, sofern durch die Veröffentlichung wesentliche Interessen des Unternehmens bedroht sind oder das Unternehmen begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder den Ruf des Unternehmens, auch der weiteren Geschäftspartner und Gäste, zu gefährden droht. Bereits die ernsthafte Besorgnis begründet das Recht des Unternehmens zur Absage der Veranstaltung. Kunden stehen hieraus keine Schadensersatzansprüche zu. 9.5 Nehmen weniger als die vom Kunden im Rahmen der Buchung angegebenen Teilnehmer an der Veranstaltung teil, ist der Kunde nicht berechtigt, den vereinbarten Veranstaltungspreis zu mindern. Ist die Teilnehmerzahl größer als die vereinbarte Anzahl der Teilnehmer, ist das Unternehmen berechtigt die Abrechnung gemäß der tatsächlichen Teilnehmerzahl vorzunehmen. 9.6 Änderungen, insbesondere auch aufgrund einer abweichenden Anzahl von Teilnehmern, bleiben dem Unternehmen ausdrücklich vorbehalten, soweit dies unter Berücksichtigung deren Interessen für den Kunden zumutbar ist. 9.7 Soweit das Unternehmen für den Kunden technische oder sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt sie im Namen und auf Rechnung des Kunden. Der Kunde haftet für die pflegliche Behandlung und die ordnungsgemäße Rückgabe dieser Einrichtungen. Er stellt das Unternehmen von
sämtlichen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtungen bzw. der entsprechenden Geschäftsbesorgung frei. 9.8 Ändern sich die vereinbarten Anfangs- und Schlusszeiten der Veranstaltung, so ist das Unternehmen berechtigt, zusätzliche Kosten der Leistungsbereitschaft in Rechnung zu stellen. 9.9 Bei Veranstaltungen, die über Mitternacht fortdauern, kann das Unternehmen, sofern nichts anderes vereinbart, aufgrund von Einzelnachweisen eine Abrechnung vornehmen; es sei denn, dass die vereinbarte Vergütung bereits eine Zeitdauer für Mitternacht hinaus berücksichtigt. 9.10 Sonderleistungen, die infolge der Absage nutzlos werden, sind in jedem Fall zu vergüten. 9.11 Der Kunde haftet für Verluste oder Beschädigungen, die durch ihn selbst, seine Mitarbeiter, sonstige Hilfskräfte sowie durch die Veranstaltungsteilnehmer verursacht worden sind. Es obliegt dem Kunden ggf. entsprechende Versicherungen abzuschließen und auf Verlangen des Unternehmens den Nachweis darüber vorzulegen. 9.12 Zur Vorbeugung von Beschädigungen ist das Anbringen von Dekorationsmaterial oder sonstiger Gegenstände ausschließlich mit der schriftlichen Zustimmung des Unternehmens zulässig. Dieses Material ist nach Beendigung der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen und muss entsprechenden DIN-Normen entsprechen. 10. Datenschutz 10.1 Die im Vertrag angegebenen personenbezogenen Daten, insbesondere Name, Anschrift, Telefonnummer, Bankdaten, die allein zum Zwecke der Durchführung des entstehenden Vertragsverhältnisses notwendig und erforderlich sind, werden auf Grundlage gesetzlicher Berechtigungen erhoben. Für jede darüberhinausgehende Nutzung der personenbezogenen Daten und die Erhebung zusätzlicher Informationen bedarf es regelmäßig der Einwilligung des Betroffenen. Ergänzend gelten die gesonderten Datenschutzbestimmungen des Unternehmens. 11. Schlussbestimmungen 11.1 Sollten einzelne Bestimmungen des zwischen dem Unternehmen und dem Kunden begründeten Vertrages und/oder der vorstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder Teile jeweils davon unwirksam bzw. undurchführbar sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit bzw. Durchführbarkeit der übrigen Bestimmungen sowie des Vertrages und der Bedingungen insgesamt nicht berührt. Die unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen sind von den Parteien durch wirksame und durchführbare Bestimmungen zu ersetzen, die den unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmungen gleichstehen oder möglichst nahekommen und dem von den Parteien mit den unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmungen erfolgten wirtschaftlichen Zweck möglichst entsprechen. Gleiches gilt für den Fall einer ungewollten Regelungslücke. 11.2 Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für die Aufnahme sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam. 11.3 Erfüllungs- und Zahlungsort ist im kaufmännischen Verkehr 19230 Toddin. 11.4 Im kaufmännischen Verkehr – auch bei Scheckstreitigkeiten – ist 19230 Toddin ausschließlicher Gerichtsstand; Das Unternehmen kann den Kunden nach seiner Wahl aber auch am Standort des jeweiligen Leistungsortes oder am Sitz des Kunden verklagen. Das Gleiche gilt, sofern der Kunde die Voraussetzung des § 38 Abs. 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat. 11.5 Der Gebrauch bzw. die Nennung des Unternehmens und der angeschlossenen Betriebsteile, in Verbindung mit werbenden Maßnahmen des Geschäftspartners bedarf der schriftlichen Zustimmung des Inhabers. 11.6 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. FASSUNG JUNI 2020
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